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Bundespersonalausweis

Kurzbeschreibung

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Beschreibung

Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich - eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!

  • Bisheriger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Bei Verlust:
    Familienstammbuch oder original Geburtsurkunde in Verbindung mit einem Bürgen, der sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann
  • Bei Namensänderung:
    das Familienstammbuch bzw. die Originalurkunde mit der Namensänderung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund         Weitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Dienstleistungen - "Ausweisautomat"

  

Besonderheiten bei der Antragstellung für unter 16 Jährige:

Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist
  • Eventuell bisheriger Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde in Original

Gültigkeit:

  • für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

zwei bis vier Wochen

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Zuständige Einrichtungen