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Bundespersonalausweis
Kurzbeschreibung
Achtung:
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Passfotos verwendet werden. Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.
So funktioniert es:
- Lassen Sie Ihr biometrisches Passfoto wie gewohnt bei einem Fotostudio oder einem geeigneten Dienstleister anfertigen.
- Sie erhalten dort einen QR-Code, den Sie bei Ihrem Termin im Bürgeramt vorlegen.
- Das Bürgeramt ruft das Foto mit dem QR-Code online ab.
- Alternativ können Sie Ihr digitales Passfoto direkt im Bürgeramt an unserer Speed Capture Station aufnehmen lassen. Für Säuglinge kann aus technischen Gründen keine Aufnahme am Terminal erfolgen. Weitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Dienstleistungen - "Ausweisautomat"
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Beschreibung
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich - eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!
- Bisheriger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Bei Verlust:
Familienstammbuch oder original Geburtsurkunde in Verbindung mit einem Bürgen, der sich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann - Bei Namensänderung:
das Familienstammbuch bzw. die Originalurkunde mit der Namensänderung - ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit hellem Hintergrund Weitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Dienstleistungen - "Ausweisautomat"
Besonderheiten bei der Antragstellung für unter 16 Jährige:
Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
- Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist
- Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist
- Eventuell bisheriger Kinderreisepass
- Geburtsurkunde in Original
Gültigkeit:
- für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
zwei bis vier Wochen
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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