Reisepass

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Dienstleistungsinformationen

Reisepass

Alle Deutschen, die in Wesseling ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass im Bürgeramt beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) im Bürgeramt erklärt werden. So kann auch ein Reisepass ab Kleinkind-/Babyalter ausgestellt werden. 

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass (und/oder ein Visum) benötigen, können Sie auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de nachlesen.

Wichtig: Eine persönliche Vorsprache - auch aller Kinder - ist unumgänglich.

Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Bei einer Beantragung an Werktagen bis 11.00 Uhr garantiert die Bundesdruckerei die Auslieferung des Express-Reisepasses innerhalb einer Bearbeitungszeit von 72 Stunden an Werktagen nach Antragseingang.

Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass ausgestellt werden.

Ein vorläufiger Reisepass darf nur ausgestellt werden, wenn der Reisepass auch im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann. Als Nachweis legen Sie bitte Buchungsunterlagen vor.

Der Antragssteller muss persönlich erscheinen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten bzw. des Sorgeberechtigten erforderlich - bitte Sorgerechtsbeschluss mitbringen.

Eine Bearbeitungsdauer von ca. 4 bis 6 Wochen ist einzurechnen (außer Express-Verfahren).

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre - bei Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt sie 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich!

  • bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Abstammungsurkunde
  • ein biometrietaugliches aktuelles Passbild
  • für Minderjährige ist in der Regel die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.

bei Personen ab dem 25. Lebensjahr
70,00 Euro

bei Personen bis zum 24. Lebensjahr
37,50 Euro

Vorläufiger Reisepass
26,00 Euro

Zusatzkosten

Reisepass mit 48 Seiten
22,00 Euro

Reisepass im Express-Verfahren
32,00 Euro

Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig. Ein vorläufiger Reisepass ist 1 Jahr gültig.

Abholung durch einen Bevollmächtigten

Die Abholung des Reisepasses kann durch eine andere Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Fällen und wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Express-Verfahren nicht mehr möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und wird Ihnen sofort ausgestellt. Die Dringlichkeit muss durch geeignete Unterlagen (z.B. Buchungsbestätigung) belegt werden.

Reisepass im Express-Verfahren

In dringenden Fällen oder auf Wunsch kann der Reisepass auch im Express-Verfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt dann nur 3 bis 4 Werktage. In diesem Fall wird zu den normalen Gebühren eine weitere Gebühr erhoben.

Reisepass mit 48 Seiten

Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Für Bürger die viel reisen kann auf Wunsch auch ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

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