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Gleichstellung
Kurzbezeichnung
Gleichstellung
Beschreibung
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)
"Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben." (§ 5 GO-NRW).
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb der Stadtverwaltung ein.
Außerdem ist sie zuständig für:
- Hilfestellung für ratsuchende Frauen in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten auch in Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen.
- Kontaktpflege zu Frauengruppen, Organisationen, Verbänden und Kirchengemeinden mit dem Ziel, die Situation der Frauen und Mädchen zu verbessern.
- Ansprechpartnerin für Beschwerden, Anregungen und Fragen bei frauenspezifischen Anliegen.
- Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
- Fortbildung für Frauen.
- Informationsveranstaltungen und Projekte für Frauen zu aktuellen Themen.
- kulturelle Events.
Anschrift
- Gleichstellung
- Alfons-Müller-Platz , 50389 Wesseling
- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
Kontakt
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E-Mail: gleichstellung@wesseling.de
Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02236 701169
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E-Mail: nbuch@wesseling.de
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