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Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)
"Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben." (§ 5 GO-NRW).
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung ein.
Konkret heißt das, dass sie da, wo Frauen, individuell oder
strukturell, gegenüber Männern benachteiligt sind, aktiv wird.
Im Folgenden ein Überblick über die Aufgaben:
- Hilfestellung für ratsuchende Frauen und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten, auch in Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen
- Kontaktpflege zu Frauengruppen, Organisationen, Verbänden, Kirchengemeinden etc. zur Verbesserung der Situationen der Frauen und Mädchen
- Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Informationsveranstaltungen und Projekte zu gleichstellungsrelevanten Themen (u.a. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Berufsrückkehr)
- Fortbildungen für Frauen