Einbürgerung

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Dienstleistungsinformationen

Einbürgerung

Für ausländische Mitbürger gibt es verschiedene Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Auskünfte erteilt hierzu für Wesselinger Einwohner der Rhein-Erft-Kreis als Einbürgerungsbehörde.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich!

Die Mitarbeiter des Standesamtes Wesseling nehmen Ihre Einbürgerungsanträge entgegen und leiten diese für Sie an den Rhein-Erft-Kreis als zuständige Einbürgerungsbehörde weiter.

In der Regel müssen für die Einbürgerung unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie leben mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
  • Der Heimatpass muss noch mindestens 8 Monate bei Antragsstellung gültig sein.
  • Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (gffs. ist ein B1 Test erforderlich).
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Der Einbürgerungstest kann bei fast allen Volkshochschulen abgelegt werden; Ausnahme: Volkshochschule Wesseling ).
  • Sie bestreiten den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.
  • Für Personen unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil).
  • Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.

Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.

Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.

Befreiungen oder Ermäßigungen sind im Einzelfall auf Antrag möglich - diese sind mit der Einbürgerungsbehörde abzusprechen.

Dauer des Einbürgerungsverfahrens
ca. 6-8 Monate

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