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Hundeangelegenheiten Ordnungsamt - Anzeigepflicht gem. §§ 3 und 10 LHundG NRW ("gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen")

Beschreibung

Die Haltung eines Hundes gem. §§ 3 und 10 LHundG NRW ("gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen") ist der Stadtverwaltung, Amt für Sicherheit und Ordnung, vom Halter oder der Halterin anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht besteht unabhängig von der Meldung des Hundes zur Hundesteuer.

Die Vorlage von folgenden Unterlagen ist zu der Haltungsanzeige zwingend erforderlich:

  • Sachkundenachweis
    (Bescheinigung durch autorisierten Tierarzt oder sachverständige Stelle)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
    (Kopie der Police: Mindestversicherungssumme i.H.v. 500.000 Euro für Personenschäden und i.H.v. 250.000 Euro für sonstige Schäden)
  • Mikrochipkennzeichnung
    (wird beim Tierarzt durchgeführt)

Für die Anzeige wird eine Gebühr von 25,00 Euro berechnet.

Zuständige Einrichtungen