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Wohnraum ID / Zweckentfremdung von Wohnraum
Kurzbeschreibung
Die Wohnraum-Identitätsnummer (Wohnraum-ID) ist eine Identifikationsnummer, die für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Wesseling erforderlich ist. Die Wohnraum-ID muss beantragt werden, sobald Wohnraum für die Kurzzeitvermietung bereitstehen soll. Bereits beim Bewerben des Wohnraums in Annoncen und auf Onlineportalen ist die Wohnraum-ID gut sichtbar anzugeben.
Beschreibung
Nach der Anzeige über den Online-Dienst wird in der Regel unmittelbar nach der Eingabe der Daten automatisch eine amtliche Nummer, die Wohnraum-Identitätsnummer, erstellt. Die Erteilung ist kostenfrei. Die Wohnraum-Identitätsnummer muss für die Öffentlichkeit gut sichtbar angegeben werden, wenn der Wohnraum zur Kurzzeitvermietung zum Beispiel im Internet oder in Druckerzeugnissen angeboten oder beworben werden soll (§ 17 WohnStG).
Es besteht eine Registrierungspflicht:
- wenn Wohnraum für die Kurzzeitvermietung an bis zu 90 Tagen im Kalenderjahr genutzt werden soll
- wenn Studierende den angemieteten und selbstgenutzten Wohnraum an bis zu 180 Tagen im Kalenderjahr nutzen wollen
- wenn sonstige Räume, bei denen es sich nicht um Wohnraum handelt, gewerblich zur Kurzzeitvermietung genutzt und auf den Vermietungsportalen für die Kurzzeitvermietung beworben werden. Das Führen eines Belegungskalenders ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Es besteht eine Anzeigepflicht:
- Wer die Wohnraum-ID nutzt, ist verpflichtet jede einzelne Überlassung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung spätestens am zehnten Tag nach Beginn der Überlassung anzuzeigen. Die Anzeige kann über den Belegungskalender im Online-Dienst durchgeführt werden, über den auch die Wohnraum-ID erstellt wird.
- Diese Pflicht gilt nicht für diejenigen, die gewerblich genutzte Ferienwohnungen, Boardinghäuser, Pensionen und Hotels bewerben.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie hier.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales und Wohnen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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