Suche
Abbrüche / Beseitigungsanzeigen (§ 62 Abs. 3 BauO NRW)
Beschreibung
Der Abbruch von
a) freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1 - 3,
b) Anlagen, die in § 62 Abs. 1 BauO NRW genannt sind,
c) sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 m
ist weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.
Für alle anderen Gebäude und Anlagen, die nicht unter die bei a) - c) genannten fallen, besteht dagegen eine Anzeigepflicht des Bauherrn. Mindestens 1 Monat vor Beginn der Abbrucharbeiten ist die beabsichtigte Beseitigung schriftlich mittels Formular mitzuteilen.
Anzeigeformular
Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke des Landes NRW. Das Formular muss von Bauherr/in und Eigentümer/in unterzeichnet werden.
Liegenschaftskarte-Flurkarte
Es ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Abbruch-Vorhabens und der Darstellung der benachbarten Grundstücke im Umkreis von 50 m um das Abbruch-Grundstück einzureichen. Die zu beseitigende bauliche Anlage ist als ausgekreuzte Umrisslinie darzustellen. Beide Karten sind beim Bereich Liegenschaften, Zimmer 408/409, im Neuen Rathaus kostenpflichtig erhältlich.
Statistik Bauabgang
Der Erhebungsbogen für den Bauabgang (Abbruchstatistik) ist einzureichen.
Weitere Informationen zur Abbruchgenehmigung
Archiv
Archivakten werden im Bedarfsfall bei der Bauaufsicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Beteiligung
Im Einzelfall können im Verfahren zusätzliche Bauvorlagen gefordert und Angrenzer beteiligt werden.
Abbruchunternehmer
Die Benennung des Abbruchunternehmers ist zwingend Der Verbleib des Abbruchmaterials ist nachzuweisen.
Nachweis der Standsicherheit
Für nicht freistehende Gebäude ist der Abbruchanzeige eine Bestätigung und ein Standsicherheitsnachweis einer qualifizierten Tragwerksplanerin bzw. eines Tragwerksplaners beizufügen über die Standsicherheit des benachbarten bzw. der benachbarten (nicht abzubrechenden) Gebäude.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Bauordnung und Bauverwaltung, Zentrale Vergabestelle
-
- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
-