Suche
Aufbruchgenehmigung
Beschreibung
Sie wollen vor Ihrem Haus im Gehweg oder der Fahrbahn eine Leitung verlegen oder reparieren lassen? Sie planen den Neubau einer Garage und der Bordstein ist zu hoch? Nach abgeschlossener "Beweissicherung" gebe ich das "o.k." für Ihre Arbeiten ("Straßenaufbruchgenehmigung").
Bitte denken Sie daran:
Darüber hinaus wird für die Verkehrsregelung und Baustellenbeschilderung meistens eine weitere Erlaubnis benötigt. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung ("Straßenverkehrsbehörde"). Dort sagt man Ihnen gerne, was Sie noch beachten müssen.
Unter Links und Downloads finden Sie eine Anleitung für das Neue Aufbruchmanagement Portal.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Verkehrsflächen, ÖPNV und Mobilität
-
- Brühler Straße 95
- 50389 Wesseling
-
- E-Mail:
66@wesseling.de
- E-Mail:
-