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Ausschankgenehmigung (einmalige Gestattung)
Beschreibung
Nach § 12 Gaststättengesetz kann aus einem besonderen Anlass (Straßenfest, Sportveranstaltung, Pfarrfest, etc.) der Betrieb eines Gaststättenbetriebes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Die Gestattung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt pro Veranstaltungstag 40,00 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt und Einwohnerwesen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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