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Beförderungsschein
Kurzbeschreibung
Inanspruchnahme der in Wesseling tätigen Behindertenfahrdienste sowie den ortsansässigen Taxi-Unternehmen.
Beschreibung
Der Antrag auf Gewährung von Beförderungsscheinen ist beim Bürgeramt der Stadt Wesseling zu stellen. Der gültige Schwerbehindertenausweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.
Die Beförderungsscheine werden quartalsmäßig ausgehändigt, d.h. jeweils für drei Monate.
- gültiger Schwerbehindertenausweis
Monatlich werden zwei Scheine zu je 5 Euro, ein Schein zu 7,50 Euro und ein Schein zu 10 Euro gewährt.
Die Beförderungsscheine sind nicht übertragbar und gelten nur für den jeweils angegebenen Monat.
Bei einer längeren Fahrt können mehrere Beförderungsscheine desselben Monats eingelöst werden. Sollten bei einer Fahrt höhere Kosten anfallen als durch die Beförderungsscheine bezuschusst, so müssen diese Mehrkosten selber getragen werden.
Für die Fahrten können die in Wesseling ansässigen Behindertenfahrdienste sowie die ortsansässigen Taxi-Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beförderungsscheine ist, dass der Grad der Behinderung mindestens 80% beträgt. Auf dem Schwerbehindertenausweis müssen die Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" eingetragen sein.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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