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Beweissicherung
Beschreibung
Im Zuge der Umsetzung Ihres privaten Bauvorhabens wie zum Beispiel den Bau einer Garage, eines Ein- und oder Mehrfamilienhauses, der Neugestaltung des Vorgartens etc. pp. ist es erforderlich, den Zustand der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich Ihrer Baumaßnahme VOR Baubeginn im Zuge einer Beweissicherung festzuhalten.
Bitte nehmen sich frühzeitig Kontakt mit dem Amt für Verkehrsflächen, ÖPNV und Mobilität auf!
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Verkehrsflächen, ÖPNV und Mobilität
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- Brühler Straße 95
- 50389 Wesseling
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- E-Mail:
66@wesseling.de
- E-Mail:
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