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eID - Karte für EU-Staatsbürger

Kurzbeschreibung

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen.

  • vom Heimatstaat ausgefülltes und gültiges Identitätsdokument, wie Pass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)
  • etwa 3 bis 4 Wochen
  • Den Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte können Sie nur durch persönliche Vorsprache stellen
  • Die eID-Karte dient nicht als Ausweis oder Reisedokument
  • Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Online
    Ausweisfunktion nutzen
  • Eine Verlängerung der eID-Karte ist nicht möglich 
  • Jugendliche unter 16 Jahren können keine eID-Karte beantragen
  • 37,00 Euro

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen