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eID - Karte für EU-Staatsbürger
Kurzbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen.
- vom Heimatstaat ausgefülltes und gültiges Identitätsdokument, wie Pass oder nationale Identitätskarte (Personalausweis)
- etwa 3 bis 4 Wochen
- Den Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte können Sie nur durch persönliche Vorsprache stellen
- Die eID-Karte dient nicht als Ausweis oder Reisedokument
- Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin/der Karteninhaber die Online
Ausweisfunktion nutzen - Eine Verlängerung der eID-Karte ist nicht möglich
- Jugendliche unter 16 Jahren können keine eID-Karte beantragen
- 37,00 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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