Elternbeiträge
Beschreibung
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder Offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern / Personensorgeberechtigten. Nach Abgabe der "Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen" und geeigneter Einkommensnachweise wird der Elternbeitrag festgesetzt.
Wird die Erklärung nicht abgegeben und / oder kein Nachweis erbracht, wird der höchste Beitrag festgesetzt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kommunale Abgaben
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- Straße: Alfons-Müller-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 50389 Ort: Wesseling
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Amt für Finanzen und Liegenschaften
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Amt für Finanzen und Liegenschaften (Kopie 1)
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Kommunale Abgaben (Kopie 1)