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Elternbeiträge
Beschreibung
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder Offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern / Personensorgeberechtigten. Nach Abgabe der "Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen" und geeigneter Einkommensnachweise wird der Elternbeitrag festgesetzt.
Wird die Erklärung nicht abgegeben und / oder kein Nachweis erbracht, wird der höchste Beitrag festgesetzt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kommunale Abgaben
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- Alfons-Müller-Platz 1
- 50389 Wesseling
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- Amt für Finanzen und Liegenschaften