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Fischereischein
Kurzbeschreibung
Wer die Fischerei ausübt, muss Inhaber/ Inhaberin eines Fischereischeins sein und diesen bei sich führen.
Beschreibung
Fischereischeine für Erwachsene können für die Gültigkeitsdauer von einem bzw. fünf Jahren ausgestellt werden.
Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich.
- Bundespersonalausweis oder Pass (bei Erstausstellung)
- Prüfungszeugnis zur Erlangung eines Fischereischeines oder der bisherige Fischereischein
- Neuausstellung: aktuelles Lichtbild
- Verlängerung: Für die Verlängerung des Fischereischeins wird nur der alte Fischereischein benötigt. Auf diesem muss mindestens noch ein Verlängerungsfeld frei sein, ansonsten muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden, für den auch ein Lichtbild vorgelegt werden muss.
Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.
Jahresfischereischein
16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein
48,00 Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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