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Führerschein - Wiedererteilung
Kurzbeschreibung
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann entweder nach Entziehung oder Verzicht der Fahrerlaubnis erfolgen.
Beschreibung
Die Beantragung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach Entziehung/Verzicht) erfolgt im Bürgeramt, frühestens 6 Monate vor Ablauf der festgelegten Sperre.
- Personalausweis oder Pass
- ein biometrisches aktuelles Lichtbild
- (polizeiliches) Führungszeugnis
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min), wenn nicht bereits nachgewiesen. Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend.
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Sehtestbescheinigung
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
- Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular))
- Qualifikationsnachweis für Schlüsselnummer 95 (bei gewerblicher Nutzung)
Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich:
- Leistungsuntersuchung durch Betriebs-/Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Die Sehtestbescheinigung und das augenärztliche Gutachten dürfen maximal zwei Jahre alt sein.
Das ärztliche Zeugnis und die Leistungsuntersuchung dürfen maximal ein Jahr alt sein.
Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kostet 123,00 Euro; das Führungszeugnis kostet 13,00 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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