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EU-Kartenführerschein
Kurzbeschreibung
Wenn Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein haben, können Sie einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises.
Beschreibung
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:
vor 1953 bis zum 19.01.2033
1953 – 1958 bis zum 19.01.2022
1959 – 1964 bis zum 19.01.2023
1965 – 1970 bis zum 19.01.2024
1971 oder später bis zum 19.01.2025
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr:
1999 – 2001 bis zum 19.01.2026
2002 – 2004 bis zum 19.01.2027
2005 – 2007 bis zum 19.01.2028
2008 bis zum 19.01.2029
2009 bis zum 19.01.2030
2010 bis zum 19.01.2031
2011 bis zum 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 bis zum 19.01.2033
- Personalausweis
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisheriger Führerschein
Der EU-Kartenführerschein wird in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Der Führerschein wird direkt an den/die Inhaber/in nach Hause geschickt.
Der alte Führerschein wird bei Antragstellung eingezogen und entwertet und kann auf Wunsch mit dem neuen Führerschein zugeschickt werden. Für die Übergangszeit wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann nur im Inland gefahren werden.
Die Gebühr für die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein beträgt 40,39 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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