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Gewerbemeldung
Kurzbeschreibung
Gewerbemeldungen können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erledigen. Das Angebot finden Sie unter Downloads & Links.
Beschreibung
Bei der Gewerbestelle muss folgendes angezeigt werden:
- der Beginn und die Beendigung eines Gewerbes
- die Änderung des Inhalts eines Gewerbes
- die Verlegung des Betriebes innerhalb von Wesseling
- der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, Gewerbeanmeldungen sind deshalb zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.
- Gewerbemeldeformular
- Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern)
- Kopie des Gesellschaftsvertrages, bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen
- Erlaubniserteilung (bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten)
- Nachweise über Eintrag in der Handwerkskammer (bei Handwerk),
- Mietvertrag über die Gewerberäumlichkeiten.
Gewerbemeldungen haben zeitnahe zu erfolgen.
Gewerbemeldungen haben zeitnahe zu erfolgen. Die Gewerbemeldung kann persönlich vorgenommen oder mit ausgefüllten und unterschriebenen Gewerbemeldeformular per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, hierbei bitte beide Pässe/Personalausweise (des Anmeldenden und des Bevollmächtigten) mitbringen.
Zwecks Abstimmung der Zulässigkeit Ihres gewerblichen Standortes, werden Sie gebeten, sich mit der Bauaufsicht der Stadt Wesseling, Telefon: 02236/701-353, 450 oder 451, in Verbindung zu setzen.
Infos rund um die gewerbliche Tätigkeit erteilt auch die Industrie- und Handelskammer:
IHK Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Tel.: 0221/16400
www.ihk-koeln.de
- Einzelunternehmer und GbR (pro Person): 26,00 €
- juristische Personen: 33,00 Euro (jede weitere geschäftsführende Personen: 13,00 Euro)
- Ersatzbescheinigungen: 15,00 Euro
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (für juristische Personen): 13,00 Euro
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungsamt und Einwohnerwesen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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