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Grundsicherung für Erwerbsunfähige und im Alter

Beschreibung

Einen Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens nicht helfen kann.

Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege und Hilfe in anderen Lebenslagen.

Zuständige Einrichtungen