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Heiraten - Ehe für alle

Beschreibung

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Am 30.Juni 2017 wurde das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts durch den deutschen Bundestag beschlossen.

Damit besteht für gleichgeschlechtliche Paare seit dem 01.10.2017 die Möglichkeit, Ihre bestehende Lebenspartnerschaft die in Deutschland geschlossen oder nachbeurkundet wurden, in eine Ehe umzuwandeln oder eine Ehe zu schließen.

Die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nicht mehr möglich.

Sofern eine Lebenspartnerschaft vor dem 01.10.2017 im Ausland begründet wurde, kontaktieren Sie bitte persönlich das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Namensführung der Ehegatten nach deutschem Recht

Grundsätzlich sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Zum Ehenamen können die Ehegatten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten bestimmen.

Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens voranstellen oder anfügen.

Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Ein Widerruf der Erklärung ist möglich. Wird kein Ehename bestimmt, so führen die Ehegatten den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen weiter.

Die Bestimmung des Ehenamens ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.

Die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist gebührenfrei.

HINWEIS:
Sofern eine Zeremonie außerhalb des Trauzimmers bzw. der normalen Öffnungszeiten des Standesamtes gewünscht wird, fallen Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen