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Haushaltsplan
Beschreibung
Sowohl der Entwurf als auch die vom Rat beschlossene und von der Aufsichtsbehörde angezeigte Haushaltssatzung sind mit ihren Anlagen (u.a. dem Haushaltsplan) zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Die Einwohner und Abgabepflichtigen können den Haushaltsplan jederzeit bei o. g. Sachbearbeitern oder online einsehen. Ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nur in den vierzehn Tagen nach Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung im Amtsblatt zu.
Der Haushalt des Jahres 2007 der Stadt Wesseling wurde erstmals nicht mehr kameralistisch, sondern doppisch, nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) aufgestellt.
Die grundlegenden Ziele des NKF liegen in der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Effektivität, der Transparenz und Bürgernähe.