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Jagdschein

Beschreibung

Für Jagdangelegenheiten ist der Rhein-Erft-Kreis zuständig.

Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden vom Bürgeramt angenommen und entsprechend weitergeleitet.

  • Antrag und Jagdschein
  • ein Foto
  • Jagdversicherungsbestätigung für die Dauer der Verlängerung (Bitte keine Versicherungspolicen!)

Bei Ablauf der Jagdscheine schickt die Untere Jagdbehörde den Bürger*innen Anträge zur Verlängerung zu.

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Zuständige Einrichtungen