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Jagdschein
Beschreibung
Für Jagdangelegenheiten ist der Rhein-Erft-Kreis zuständig.
Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden vom Bürgeramt angenommen und entsprechend weitergeleitet.
- Antrag und Jagdschein
- ein Foto
- Jagdversicherungsbestätigung für die Dauer der Verlängerung (Bitte keine Versicherungspolicen!)
Bei Ablauf der Jagdscheine schickt die Untere Jagdbehörde den Bürger*innen Anträge zur Verlängerung zu.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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