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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beschreibung
Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket für Bildung und Teilhabe haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales und Wohnen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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