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Melde- und erweiterte Meldebescheinigung
Beschreibung
Eine Meldebescheinigung entspricht der Meldeauskunft und beinhaltet lediglich unter welcher Anschrift eine Person gemeldet ist.
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält weitergehende Daten mit Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit. Sie wird nur persönlich und nur für berechtigte Personen ausgestellt. Diese Bescheinigung wird zum Beispiel für die Eheschließung benötigt.
Beide Bescheinigungen werden sofort ausgestellt.
Bitte legen Sie dafür folgende Unterlagen vor:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie für einen Dritten die Ausstellung einer Melde- oder erweiterten Meldebescheinigung beantragen, sind hierzu eine Vollmacht und die Ausweise der antragstellenden sowie der bevollmächtigten Person erforderlich.
Ausnahme: Eltern brauchen bis zum 18. Lebensjahr des Antragstellers keine Vollmacht. Bitte legen Sie jedoch Ihren Personalausweis vor.
9,00 € (Für Rentenzwecke oder für das Jobcenter ist die Ausstellung gebührenfrei, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden.)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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