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Obdachlosenunterkünfte
Beschreibung
Droht der Verlust der Wohnung, kann die Stadt Wesseling mit verschiedenen Maßnahmen helfen. Neben der Zuweisung eines Wohnplatzes in einer städtischen Obdachlosenunterkunft kann unter bestimmten Vorraussetzungen (bezug der Leistungen nach dem SGB XII) auch die Übernahme von Mietschulden in Frage kommen.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales und Wohnen
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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