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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Wesseling bestehen.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Sie können dies über unser Serviceportal beantragen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kommunale Abgaben
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- Alfons-Müller-Platz 1
- 50389 Wesseling
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- Amt für Finanzen und Liegenschaften