Suche
Untersuchungsberechtigungsschein - Beantragung
Beschreibung
Jugendliche, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach der Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, von einem Arzt untersucht werden.
Die Kosten dafür werden vom Land nur dann erstattet, wenn der Arzt der Kostenanforderung einen von der Meldebehörde ausgestellten Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann von dem Jugendlichen selbst oder auch von einem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden.
Bei Beantragung von dem Jugendlichen selbst:
- Personalausweis, Kinderpass oder Reisepass
Bei Beantragung durch einen sorgeberechtigten Elternteil zusätzlich:
- Personalausweis des sorgeberechtigten Elternteils
- Geburtsurkunde des Kindes
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
-
- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
-
- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
-