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Vergnügungssteuer
Beschreibung
Die Vergnügungssteuer wird für
- Unterhaltungs- und Spielgeräte in Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- gewerblich durchgeführte Tanzveranstaltungen und öffentliche Darbietungen ähnlicher Art
von der Stadt Wesseling erhoben.
In der Vergnügungssteuersatzung ist die Höhe und Staffelung der Abgabe festgelegt. Die entsprechenden Formulare sind online verfügbar.
Zuständige Einrichtungen
- Kommunale Abgaben
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- Alfons-Müller-Platz 1
- 50389 Wesseling
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- Amt für Finanzen und Liegenschaften