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Wohnsitz - Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung
Beschreibung
Die Änderung des Wohnsitzes ist der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Für die Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen und der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Eine Abmeldepflicht besteht, wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt oder wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
Bei Umzügen innerhalb von Deutschland gilt allein die Anmeldepflicht in der Meldebehörde des neuen Wohnortes, es ist keine Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde notwendig.
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Kinderreisepässe oder Original-Geburtsurkunde der Kinder
- Bestätigung des Wohnungsgebers
- Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten oder Negativbescheinigung des Jugendamtes (wird nur benötigt, wenn Kinder oder Jugendliche mit nur einem Sorgeberechtigten umzieht)
- bei Betreuungen, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, die Bestellung zum Betreuer/in beziehungsweise der Gerichtsbeschluss im Original sowie ein gültiges Ausweisdokument
- bei Zuzug aus dem Ausland ist die Vorlage von Personenstandsurkunden (Eheschließung, Ehescheidung, Geburtsurkunden von Kindern) erforderlich, Urkunden müssen International bzw. Deutsch übersetzt sein
Bei ausländischen Mitbürgern:
- zusätzlich zum Pass den Aufenthaltstitel
Im Einzelfall können weitere Unterlagen, sofern notwendig, verlangt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Alfons-Müller-Platz
- 50389 Wesseling
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- Fax:
02236 7010 - E-Mail:
buergeramt@wesseling.de
- Fax:
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